Änderung des obligatorischen Gesetzes- und Staatsvertragsreferendums
Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)
Zur Inhaltsübersicht dieser Vorlage 97/088 ; Änderung des obligatorischen Gesetzes- und Staatsvertragsreferendums
Zur Übersicht Geschäfte des Landrates
Zur Systematischen Gesetzessammlung (SGS)
Zu Hinweise und Erklärungen
IX. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
1. Uebersicht
Die Vorlage betreffend Aenderung des obligatorischen Gesetzes- und Staatsvertragsreferendums hat in der Oeffentlichkeit eine gute Aufnahme gefunden. Die Vernehmlassungsadressaten und Vernehmlassungsadressatinnen unterstützen die Vorschläge des Regierungsrates mehrheitlich.
1.1 Gemeinden
30 Gemeinden sprechen sich für und 2 Gemeinden sprechen sich gegen die Vernehmlassungsvorlage aus. Als einzige Gemeinde votiert Gelterkinden für den unveränderten Fortbestand des obligatorischen Gesetzes- und Staatsvertragsreferendums. Das "Damoklesschwert" des obligatorischen Referendums habe sich bewährt. Es sei Ausdruck des elementarsten Volksrechts, sich zu den Gesetzesänderungen vernehmen zu können. Das fakultative Referendum erschwere die politische Einflussnahme vor allem für kleine oder finanziell schwache Parteien. Wenn auf das obligatorische Referendum in Zukunft verzichtet werden soll, so sei in jedem Fall die Mehrheitsquote zu erhöhen: Nur solche Gesetze und Staatsverträge, die der Landrat mit weniger als drei Vierteln seiner Mitglieder (nicht bloss der Anwesenden) beschliesst, sollen der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt sein. Die fakultative Volksabstimmung soll ferner auch von den Gemeinderäten von 5 Gemeinden ausgelöst werden können.
Die Gemeinde Reinach beantragt, Beschlüsse des Landrats über neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Staatsverträge mit gesetzeswesentlichem Inhalt dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Auf die im Entwurf vorgeschlagene Regelung, wonach eine obligatorische Volksabstimmung stattzufinden hat, wenn weniger als zwei Drittel der anwesenden Ratsmitglieder einer entsprechenden Vorlage zustimmen, soll verzichtet werden. Aufgrund des sehr tiefen Quorums (1500 Unterschriften) für die Auslösung von Initiativen und Referenden sei der Verzicht auf das obligatorische Referendum zu verantworten, zumal sich das rein fakultative Gesetzes- respektive Reglementsreferendum auf Gemeindeebene bewährt habe. Hingegen soll dem Landrat, analog dem Einwohnerrat in den Gemeinden mit ausserordentlicher Gemeindeorganisation, das Recht auf das Behördenreferendum zustehen. Die Gemeinde Reinach verlangt die Einführung des konstruktiven Referendums in Form des bernischen Volksvorschlags sowohl auf Kantons- als auch auf Gemeindeebene. Das konstruktive Referendum gebe den Stimmberechtigten die Möglichkeit, ihre grundsätzlich positive, im Detail aber abweichende Haltung zu einer Gesetzesvorlage zur Geltung zu bringen. Mit der Einführung des konstruktiven Referendums sowohl auf Gemeinde- als auch auf Kantonsebene würde der Staat zum Ausdruck bringen, dass er die Beteiligung der Stimmberechtigten an der staatlichen Willensbildung wirklich ernst nimmt.
Die Gemeinde Lauwil hält in ihrer Stellungnahme fest, dass die Idee des konstruktiven Referendums prüfenswert sei und nicht mit dieser Vorlage „ad acta" gelegt werden sollte. Nach einigen Jahren mit dem in dieser Vorlage vorgeschlagenen Modell müsse festgestellt werden, ob das fakultative Referendum in unserem Kanton wirklich ein vollwertiger Ersatz für das konstruktive Referendum sei.
1.2 Politische Parteien
CVP, FDP und SVP stimmen der Vernehmlassungsvorlage vorbehaltlos zu. Die FDP unterstützt insbesondere die Ueberlegung, dass das obligatorische Referendum in seiner Substanz erhalten, gleichzeitig aber auf wichtige und kontroverse Vorlagen beschränkt werden soll. Angesichts der Tatsache, dass für wichtige und kontroverse Vorlagen weiterhin das obligatorische Gesetzesreferendum gelten soll, wird die Einführung des konstruktiven Referendums als nicht opportun beurteilt. Die SVP kommt in ihrer Vernehmlassung zum Schluss, dass die basellandschaftlichen Volksrechte durch die Neuerung des obligatorischen Gesetzesreferendums keinerlei Einbussen erleiden, sondern vielmehr qualitativ gestärkt werden. Im Gegenteil könne gerade die Aufrechterhaltung des Status quo eine allmähliche Erstarrung und Aushöhlung der angestammten Funktion des obligatorischen Referendums bewirken, was unter demokratischen Gesichtspunkten äusserst zu bedauern wäre. Ein „Demokratieabbau" finde insbesondere deshalb nicht statt, weil auch nach dem neuen Modell bei sämtlichen Gesetzesrevisionen auf jeden Fall das fakultative Referendum offenstehe und dessen Voraussetzungen (wie die erforderliche Unterschriftenzahl) unangetastet bleiben. Die SVP steht der Einführung des konstruktiven Referendums ablehnend gegenüber: Ein erneuter und forcierter Ausbau der Volksrechte, wie er in der Einführung des konstruktiven Referendums zum Ausdruck käme, würde jenes vernünftige Mass überschreiten, das einer modernen und handlungsfähigen Demokratie zuträglich sei.
Die Schweizer Demokraten (SD) anerkennen, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit zum Teil unbestrittenen Gesetzesvorlagen zum Teil ungebührlich strapaziert werden. In diesem Sinne werde eine Neuregelung unterstützt, wonach - wie im Kanton Schaffhausen - mindestens vier Fünftel der anwesenden Ratsmitglieder für eine Gesetzesänderung ohne Volksabstimmung votieren müssen. Auf diese Weise würde gewährleistet, dass politisch breit abgestützte und unbestrittene Gesetzesvorlagen ohne Volksabstimmung in Kraft treten können. Die Einführung des konstruktiven Referendums werde im Sinne einer Ergänzung und qualitativen Aufwertung der Volksrechte befürwortet.
Die SP spricht sich in ihrer Vernehmlassung für eine rasche Aenderung des obligatorischen Gesetzes- und Staatsvertragsreferendums aus. Unser schwerfälliges Gesetzgebungsverfahren sei kaum mehr in der Lage, unsere Gesetze laufend und ohne Verzögerung veränderten Zeitumständen oder neuen Bedürfnissen anzupassen. Als besonderer Mangel sei auch zu vermerken, dass erkannte Schwachstellen im Vollzug von Gesetzen nur in einem zeitaufwendigen und kostspieligen Verfahren punktuell behoben werden können. Die SP bevorzuge das Modell des klassischen fakultativen Referendums, verbunden mit dem Behördenreferendum. Demgemäss soll eine qualifizierte Minderheit (beispielsweise ein Viertel der anwesenden Ratsmitglieder) die Gesetzesvorlage unter das obligatorische Referendum stellen können. Die SP unterstützt die Einführung des konstruktiven Referendums im Sinne eines wesentlichen Elements zur Erneuerung der staatlichen Institutionen. Eine allfällige Ablehnung des konstruktiven Referendums soll die Annahme der Aenderung des obligatorischen Referendums nicht verunmöglichen. Deshalb werde beantragt, die Aenderung des obligatorischen Referendums und die Einführung des konstruktiven Referendums getrennt zur Abstimmung zu bringen.
Die Freie Grüne Liste (FGL) erachtet die vom Regierungsrat unterbreitete Vorlage als sorgfältig und fundiert. Das symbolische Festhalten an einem Restbestand des obligatorischen Gesetzesreferendums könne aber die Einführung moderner Instrumente nicht verhindern. Die FGL plädiere deshalb zum jetzigen Zeitpunkt für die Ablösung der überkommenen Form des obligatorischen Gesetzesreferendums durch das konstruktive Referendum auf der Grundlage des fakultativen Referendums. Mit dem konstruktiven Referendum würde die Opposition angehalten, ihre Anliegen kundzutun, und die Bevölkerung sähe sich nicht mehr gezwungen, wegen eines Schicksalsartikels jahrelange Vorarbeiten an einem Gesetz mit einem Schlag zunichte zu machen oder im Dilemma gegen die eigenen Interessen stimmen zu müssen. Wenn auf die Einführung des konstruktiven Referendums verzichtet werden sollte, plädiert die FGL, wie der Regierungsrat, für eine kombinierte Lösung („Fakultatives Referendum mit Behördenreferendum" und „Fakultatives Referendum für Gesetze mit qualifiziertem Mehr im Landrat"). Die FGL möchte in diesem Fall jedoch, dass ein Quorum von drei Vierteln statt zwei Dritteln zur Anwendung gelangen soll. Die FGL möchte den Regierungsrat einladen, dem Landrat und dem Volk eine Variantenabstimmung zu unterbreiten, um zwischen den bestehenden Reformvorschlägen auswählen zu können.
1.3 Verbände und Jugendrat
Der Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten und der Verband der Gemeindeschreiber und - Verwalter stimmen der Vernehmlassungsvorlage in ihrer gemeinsamen Vernehmlassung vollumfänglich zu. Speziell wird hervorgehoben, dass der Verzicht auf das obligatorische Referendum bei Gesetzesvorlagen, die unbestritten sind, zu einer Aufwertung der Volksabstimmungen führe. Dadurch nehme das Interesse der Stimmberechtigten an den wesentlichen staatspolitischen Fragen möglicherweise zu.
Der Jugendrat sieht in der vorgeschlagenen Aenderung des obligatorischen Referendums keine Beschneidung der Volksrechte. Die Stimmbevölkerung habe weiterhin das Recht, eine Vorlage, die nach der neuen Regelung nicht mehr dem obligatorischen Referendum unterstehen würde, durch ein fakultatives Referendum der Volksabstimmung zu unterstellen, sofern sie dies wünsche. Der Jugendrat unterstützt auch die Einführung des konstruktiven Referendums. Dieses Instrument stelle mit Sicherheit ein geeignetes Mittel dar, um das politische Interesse der Stimmbevölkerung zu motivieren. Jugendliche zum Beispiel möchten wirklich mitreden können, nicht nur „Ja" oder „Nein" auf ein buntes Papier schreiben. Das konstruktive Referendum gebe den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Chance, nicht nur „nein" zu sagen, wenn ihnen etwas nicht passt, sondern sich aktiv an der Suche nach einer besseren Lösung zu beteiligen. Diese Möglichkeit würde für die Stimmberechtigten einen zusätzlichen Anreiz darstellen, sich staatspolitisch zu engagieren, und könnte gleichzeitig das „Die machen doch eh, was sie wollen" - Argument wirksam entkräften.
v97-088_10.htm
Fortsetzung
Back to Top