97/113; Bericht zur Wirtschaftslage; Teil 4
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| 3.2.2 Aspekte der Arbeitslosigkeit im Kanton Baselland Schweizerische und ausländische Arbeitskräfte Zwischen 1985 und 1995 stieg der Ausländer- bzw. Ausländerinnenanteil an den Beschäftigten in Baselland von 24,0 auf 29,1 Prozent. Im selben Zeitraum stieg der Anteil der arbeitslosen Ausländer/innen gemessen am Total aller Arbeitslosen von ca. 38 auf rund 44 Prozent wobei er 1990 sogar beinahe 55 % erreichte. Also sind die Ausländer/innen in Baselland am stärksten von der Arbeitslosigkeit betroffen. Nach Geschlecht Die Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt zunehmend stärker vertreten. Ihr Anteil an der schweizerischen Erwerbsbevölkerung nimmt seit Anfang der siebziger Jahre stetig zu. Dies gilt auch spezifisch für den Kanton Baselland, wo die Erwerbsquote der Frauen gemäss eidg. Volkszählung 1990 mit 49,0 Prozent deutlich über der gesamtschweizerischen von 41,6 Prozent lag. Frauen sind im Arbeitslosenbestand im Durchschnitt etwa gleich stark vertreten wie in der Erwerbsbevölkerung. Während der Anteil der Frauen an den Arbeitslosen in der Rezession von 1974 - 1976 gesamtschweizerisch auf etwa 16 Prozent fiel, schwankt er seit 1979 um die 40 Prozent. Im Kanton Basel-Landschaft liegt der Anteil der Frauen am Arbeitslosenbestand seit 1979 um die 45 Prozent, wobei - wie oben bereits erwähnt - auch die Erwerbsquote der Frauen im Kanton Basel-Landschaft um rund 18 Prozent höher liegt. Im Gegensatz zu früheren Jahren ziehen sich die Frauen heute viel weniger vom Arbeitsmarkt zurück. Dies ist unter anderem auch ein Zeichen der veränderten Ansprüche und der Stellung der Frauen in der heutigen Gesellschaft. Die Beobachtung über den Zeitraum 1985 - 1996 zeigt, dass bis 1992 die Arbeitslosenquoten der Frauen und Männer im Kanton Basel-Landschaft leicht höher lagen als jene der gesamten Schweiz. Ab 1992 kehrte sich das Bild um. Dies lässt sich, wie bereits erwähnt, einerseits mit der günstigen Branchenstruktur im Baselbiet, andererseits mit einem durchschnittlich höheren Qualifikationsprofil der Personen in der Nordwestschweiz erklären. Interessant ist aber vor allem, dass sich im Kanton Basel-Landschaft die Arbeitslosenquoten von Mann und Frau völlig parallel entwickelt haben. Dabei liegt die Arbeitslosenquote der Frauen nach wie vor oberhalb jener der Männer. Mit Blick auf die in den letzten Jahren gestiegene Erwerbsquote der Frauen bzw. der gesunkenen Erwerbsquote der Männer kann hingegen nicht davon gesprochen werden, dass in den neunziger Jahren die Arbeitslosigkeit die Frauen oder die Männer einseitig getroffen habe. Nach Bezirken Während 1985 die Bezirke Arlesheim und Liestal noch überproportional, Sissach und Waldenburg jedoch kaum von der Arbeitslosigkeit betroffen waren, weist das statistische Bild für 1995 stärkere Unterschiede aus. Nach wie vor verzeichnet das obere Baselbiet eine kleinere Arbeitslosigkeit als das untere; die Unterschiede sind allerdings in den letzten 10 Jahren kleiner geworden. Nur gerade im Bezirk Liestal - obwohl sich seine Situation über die Jahre verbessert hat - ist nach wie vor der Arbeitslosenbestand überdurchschnittlich. Als Erklärung kann die Verteilung der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton herangezogen werden: Die Erwerbsbeteiligung der ausländischen Bevölkerung ist in diesem Bezirk traditionell hoch. Langzeitarbeitslosigkeit Mit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit wuchs auch der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der gesamten Arbeitslosenzahl im Kanton Basel-Landschaft: von 14 Prozent im Jahre 1991 auf 30 Prozent 1995. Dies ist einerseits ein Indiz dafür, dass es mit zunehmender Dauer des jüngsten Abschwungs immer schwieriger wurde, eine Stelle zu finden. Andererseits könnte die Zunahme der Langzeitarbeitslosen teilweise auch in der Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung begründet sein. Die Statistik zeigt, dass sowohl die Anteile der Männer und Frauen, als auch jene der Ausländerinnen und Schweizerinnen im Zeitraum August 1993 bis 1996 beinahe unverändert blieben. Unterteilt man die Langzeitarbeitslosen nach dem Kriterium Altersgruppen, so wird ersichtlich, dass die Gruppe der 50-jährigen und älteren Arbeitslosen stetig gewachsen ist; während der Anteil der Jüngeren (unter 24-jährige) zurückging. Über den Umfang der Aussteuerung sind zur Zeit nur wenig Informationen vorhanden. Grundlagen zur Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern Die wichtigsten Ergebnisse der schweizerischen Ausländerpolitik sind an dieser Stelle ebenfalls kurz zusammenzufassen: a) Die Ausländerpolitik wirkte strukturerhaltend und dämpfte die Entwicklung der Produktivität. Der Zuzug von - vor allem wenig qualifizierten - Arbeitskräften ermöglichte es arbeitsintensiven Niedriglohnbranchen, länger an ihren herkömmlichen Produktionsmethoden festzuhalten. Ohne diese Zuwanderung hätte die Strukturbereinigung in den entsprechenden Branchen schon früher stattgefunden. b) Die Ausländerpolitik trug zur Verschlechterung des Qualifikationsmix des Arbeitskräftepotentials bei und begünstigte die Arbeitslosigkeit. Besonders problematisch wirkte sich das Saisonnierstatut aus. Viele der in die Schweiz eingereisten unqualifizierten Saisonniers konnten, mit Hilfe des rechtmässigen Umwandlungsansspruchs, nach vier Jahren als Jahresaufenthalter dauerhaft in der Schweiz bleiben, ohne dass sich in dieser Zeit ihre Qualifikation massgeblich verbessert hätte. Dementsprechend ist es heute wenig erstaunlich, dass sowohl die gesamte Schweiz als auch der Kanton Basel-Landschaft mit einer derart umfangreichen Arbeitslosigkeit niedrig qualifizierter Ausländerinnen und Ausländer konfrontiert ist. c) Die Ausländerpolitik verschärfte die Einkommensungleichheit zwischen den hoch- und niedrigqualifizierten Erwerbstätigen.
Der Kanton Basel-Landschaft weist eine der gesamtschweizerisch höchsten Erwerbsquoten und eine tiefe Arbeitslosenquote auf. Ein Grund dafür ist, dass der Kanton nach wie vor über einen relativ gut funktionierenden Arbeitsmarkt verfügt. 1996 waren gesamtschweizerisch rund 170’000 Personen ohne Beschäftigung; im Kanton Basel-Landschaft rund 4’500 Personen. Die Zunahme der Arbeitslosigkeit vollzog sich im Zuge eines internationalen Konjunktureinbruchs sowie als Folge diverser Strukturanpassungen. Wie anderweitig bereits festgehalten, verfügt unser Kanton über wertschöpfungsintensive Branchen wie Chemie, Metall- und Maschinenbau. Von den Banken hat der Kanton Baselland seinen Nutzen über die Steuereinkommen der Arbeitnehmenden im Bankengeschäft. Zudem verfügt unser Kanton über ausgeprägte und gut wirtschaftende KMU, was u.a. durch ihre Zulieferfunktion für die Grossindustrie der Region bedingt ist. Somit ist es nicht verwunderlich, dass die Arbeitslosenquote in Baselland deutlich unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt liegt. Trotzdem sind alle Anstrengungen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit zu prüfen. Unsere heutige Arbeitslosigkeit hat grundsätzlich zwei Hauptursachen: Zum einen ist sie konjunkturell, zum andern strukturell bedingt. Auslösender Faktor für die konjunkturelle Arbeitslosigkeit ist eine allgemeine Schwäche der Gesamtnachfrage. Eine Reduktion verspricht man sich von konjunkturpolitischen Massnahmen (Geld- und Kreditpolitik, Finanzpolitik und Einzelmassnahmen). Auf kantonaler Ebene bieten sich im Bereich Konjunkturpolitik nur beschränkt finanzpolitische Möglichkeiten sowie Einzelmassnahmen wie Investitions- und Beschäftigungsprogramme an. In Anbetracht der beschränkten Wirkung solcher Einzelmassnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ergreift der Kanton Basel-Landschaft nicht mit erster Priorität Handlungsmassnahmen aus diesem Bereich. Das Schwergewicht der Anstrengungen auf kantonaler Ebene muss daher darauf ausgerichtet sein, den Strukturwandel zu erleichtern und allgmein günstige Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Aktivitäten zu gewährleisten. Dazu zählt u.a. folgendes: Spielraum für Unternehmen Damit sich Industrie und KMU weiterhin für den Standort Basel-Landschaft entscheiden und sich hier wirtschaftlich betätigen, muss sich der Kanton wie bisher für ein vernünftiges Verhältnis zwischen staatlicher Ordnungspolitik und unternehmerischer Freiheit einsetzen. Auch gehören verschiedene Anreize zur Innovationsförderung sowie zur Neugründung von Unternehmen dazu. Geordnete Finanzen des Staates Der Kanton muss weiterhin auf einen ausgeglichenen Staatshaushalt hinarbeiten. Die Beschränkung des Ausgabenwachstums auf das unbedingt Notwendige und eine verlässliche Steuerpolitik sind für die Stabilisierung des Haushalts unabdingbar. Ein starker Anstieg der Staatsschuld schafft Unsicherheit und führt längerfristig zu Anpassungen, die mit politischen und sozialen Konflikten verbunden sein können. Offenheit für neue Arbeitsorganisations- und Arbeitszeitmodelle Produktivitätssprünge, neue Technologien usw. weisen darauf hin, dass die gewohnten Arbeitszeit- und Einkommensmodelle in Zukunft Änderungen erfahren werden. In Wissenschaft und Praxis werden zahlreiche Ansatzpunkte diskutiert, ohne dass man zu allseits gültigen Modellen vorgestossen wäre. Der Kanton kann und soll diese Entwicklung nicht steuern. Es gilt aber darauf hinzuwirken, dass die sozialpolitischen Rahmenbedingungen und die bildungsmässigen Voraussetzungen diese Entwicklungen nicht behindern. Ein Vorschlag, der in diese Richtung zielt, ist die geordnete Flexibilisierung der Arbeitszeit. Das Potential innovativer Arbeitszeitmodelle besteht nicht nur in der Beschäftigungssicherung. Der Einsatz flexibler Arbeitszeitmodelle bietet auch Möglichkeiten zur Schaffung von Wettbewerbsvorteilen, zur Standortsicherung und damit auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der Kanton Basel-Landschaft sieht übrigens in seinem Entwurf zum neuen Personalgesetz für die kantonale Verwaltung eine Jahresarbeitszeit vor. Bildung, Qualifikation Ein wichtiger kantonaler Handlungsbereich, um die Arbeitslosigkeit heute und insbesondere in Zukunft nachhaltig anzugehen, ist die Bildungspolitik. Vor allem kann hier jeder Kanton selbständig und gezielt Massnahmen ergreifen. Diese sollten garantieren, dass das Arbeitskräftepotential eine ausreichende Grundausbildung erhält, um den gestiegenen Anforderungen des Arbeitsmarktes gewachsen zu sein. Gerade im Kanton Basel-Landschaft, wo die Übertritte der zweiten Ausländergeneration in die Erwerbstätigkeit besonders hoch liegen, steht eine solide Grundausbildung im Mittelpunkt. Mit Blick auf die arbeitslosen Ausländerinnen und Ausländer steht die Weiterbildung und Umschulung an erster Stelle. Dabei geht es vor allem um die Förderung der Sprachkenntnisse, die die Integration erleichtern und die Einstellungschancen erhöhen. Die Hauptaktivitäten im Bereich Bildung müssen aber bei den Jugendlichen in Schule und Ausbildung ansetzen. Wichtig ist für unsere Zeit auch eine gewisse Flexibilisierung der Ausbildung, wonach die Bildung resp. die Weiterbildung für alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft attraktiv zu gestalten ist. Es kann nicht Sinn unseres kostspieligen Bildungssystems sein, dass Tausende von Personen in grundlegenden schulischen Bereichen aus der Arbeitslosenversicherung zusätzlich ausgebildet werden müssen. Die jungen Menschen von heute sind das Chancenpotential von morgen. Für ein Land wie die Schweiz, deren hauptsächliche Ressourcen das Know how der Arbeitskräfte darstellt, ist eine stetige Verbesserung derselben von zentraler Bedeutung. |
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